LAWINFO

Direkte Immobilienanlage

QR Code

Einleitung zur direkten Immobilienanlage

Rechtsgebiet:
Direkte Immobilienanlage
Stichworte:
Direkte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die direkten Immobilienanlagen eignen sich nur für einen relativ kleinen Investorenkreis. Ein erfolgreiches Engagement mit Direktanlagen setzt genügend Eigenmittel für ansprechende Objektgrössen und eine angemessene Risikodiversifikation voraus.

Zudem ist der direkte Erwerb von Immobilien aufwändig, setzt Erfahrungen voraus und verursacht eher hohe Transaktionskosten wie Kosten für Immobilienmarkt-Research, Suche (Immobilienmakler), Immobilienbewertung (Immobilienschätzer), Real Estate Due Diligence (Rechtsanwälte), Opportunitäts- und Preisfindungskosten, Kaufsabwicklung der Immobilien-Transaktionen (Rechtsanwälte, Notar) sowie der Immobilienbesteuerung (Handänderungssteuer, Grundstückgewinnsteuer usw.). Ein Teil dieser Kosten fällt auch für die Unterbreitung von Kaufsangeboten, die keinen Zuschlag erhalten, an.

Diese Initialkosten trägt der Direktinvestor selber, ganz im Gegensatz zur indirekten Immobilienanlage, wo diese betrieblichen Aufwendungen auf viele Anleger des Investmentvehikels entfallen. Die Vorlaufkosten für die Immobilien-Akquisition und den direkten Immobilienerwerb mögen einen Grund dafür bilden, dass in den vergangenen Jahren die Nachfrage nach der indirekten Immobilienanlage stark zugenommen hat.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.