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Direkte Immobilienanlage

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Vendor Due Diligence (VDD)

Rechtsgebiet:
Direkte Immobilienanlage
Stichworte:
Direkte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zu den Aufgaben des Investors bei der Verkaufsvorbereitung zählt die Erstellung einer Verkäufer Due Diligence (Vendor Due Diligence [VDD]).

Eine Vendor initiated Due Diligence gibt dem Immobilienverkäufer ein aktuelles und realistisches Bild über sein Grundstück. Es stellt dem Immobilienkäufer zudem die rechtzeitige Auskunfts- und Verkaufsbereitschaft sicher.

Die VDD-Elemente umfassen:

  • alle Elemente der „Investor Due Diligence (IDD)“
  • Dokumentation für den Käufer-DD (Data-Raum)
  • Auskünfte des Verkäufers an den Käufer

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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