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Direkte Immobilienanlage

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Preisfindungs-Instrumente

Rechtsgebiet:
Direkte Immobilienanlage
Stichworte:
Direkte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jede Partei ist bestrebt, für sich einen möglichst guten Preis zu erzielen, d.h. der Verkäufer einen möglichst hohen und der Käufer einen möglichst niedrigen. Die Parteien sind übereinstimmend bestrebt, die Opportunitäts- und Preisfindungskosten möglichst niedrig zu halten. Viele Käufer legen ein sog. habituelles Kaufverhalten (Kauf immer wieder des Gleichen) an den Tag.

Der Verkäufer will möglichst viele Kaufinteressenten den Kaufpreis hochbieten lassen; demgegenüber ist der Käufer an einem persönlichen, seine Bieter-Qualitäten im Zentrum haltenden Verkaufsverfahren interessiert:

Mit unterschiedlicher praktischer Bedeutung werden folgende Preisbildungs-Instrumente verwendet:

  • Verhandlung
    • Kleinobjekte: Direktverhandlungen der Parteien bzw. über den Immobilienmakler
    • Grossobjekte: Verhandlungsführung durch Rechtsanwälte, zur klaren, rechtssicheren Verhandlungsführung bzw. zur Vermeidung unberechtigter Bindungsbehauptungen bzw. culpa in contrahendo
  • Preisfixierung seitens eines Beteiligten (Verkäufer, Käufer oder beide [bei Nichtübereinstimmung = Dissens]
  • Auktionssystem (intern)
  • Versteigerung (extern) (auch: Immobiliengant)

Vom Verlag empfohlene Dienstleister / Beratungsunternehmen

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