Für den Eigentumserwerb, d.h. Vollzug des Grundstückkaufs durch Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer, bedarf es der Grundbuchanmeldung.
Die Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer erfolgt in der Regel Zug um Zug gegen die Kaufpreiszahlung bzw. nach Vorliegen der käuferseitigen Bankbestätigung, die Zahlung angewiesen zu haben.