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Direkte Immobilienanlage

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Begriff

Rechtsgebiet:
Direkte Immobilienanlage
Stichworte:
Direkte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Direkte Immobilienanlage

=   Immobilieninvestor trifft objektbezogenen Investitionsentscheid selber und erwirbt, hält, betreibt und verwaltet sowie veräussert Immobilie(n) direkt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Ein persönliches In-Erscheinung-Treten des Investors ist ebenso wenig notwendig wie die alleinige Entscheidungsgewalt.

Synonyme

  • direkte Immobilieninvestition
  • direkte Investition in Immobilien
  • direkte Anlage in Immobilien
  • „direkte Immobilien“

Ob und inwieweit eine direkte oder indirekte Immobilienanlage vorliegt, wenn der (Privat-)Investor zwar die Investitionsentscheidung trifft, aber ein Dritter in eigenem Namen, aber auf Rechnung dieses Anlegers die Immobilie erwirbt, ist im konkreten Einzelfall zu beurteilen.

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